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Statement

Statement zum Urteil des LG München I vom 9. August (7 O 26557/11)






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Hamburg, 14. August 2012. Der Online-Videorekorder Save.TV (www.save.tv) weist darauf hin, dass das Urteil des Landesgerichts München I in der Rechtssache Save.TV gegen die Sendergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG noch nicht rechtskräftig ist und eine schriftliche Urteilsbegründung derzeit nicht vorliegt. Sobald Save.TV die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, wird Save.TV die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen und Berufung einlegen. Das OLG Dresden hat in einem mittlerweile über sechs Jahre andauernden Rechtsstreit mit einem anderen TV-Sender entschieden, dass eine Verletzung der Vervielfältigungsrechte nicht vorliegt. Über die strittige Frage der Weitersenderechte wird der BGH in einem Verfahren, welches er zur Revision angenommen hat, vermutlich in Kürze abschließend entscheiden.
 
Über Save.TV Ltd.
Der Online-Videorecorder Save.TV bietet zahlreiche Features, die das komfortable Aufzeichnen von TV-Sendungen ermöglichen. Die Programmierung erfolgt einfach via Internet und ist sowohl mit Desktop-PCs als auch mobilen Endgeräten mit Internet-Zugang möglich. Save.TV bietet u.a. das werbefreie, auch parallele Aufzeichnen von gegenwärtig 43 deutschen TV-Sendern, Serienaufnahmefunktion, digitale Programmzeitschrift, persönliches Videoarchiv, Stardatenbank und vieles mehr. Weitere Informationen unter http://www.save.tv
 
Unternehmen:
Save.TV Limited, Hamburg Fleethof, Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Tel: 0700 – 72838800, Fax: 0700 – 728388003, E-Mail: redaktion@save.tv
 
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